Änderungen in der Lohnbuchhaltung 2025
Swissdec 5 und die AHV-Reform bedingen wichtige Anpassungen in der Lohnbuchhaltung.
Aufgrund von swissdec 5 und der AHV-Reform 21 stehen in diesem Jahr wichtige Änderungen in der Lohnbuchhaltung bevor. Der Übermittlungsstandard swissdec 4 wird per 31.12.2025 eingestellt und ab dem 1. Januar 2025 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise angehoben.
Um die elektronische Übermittlung von Lohnmeldungen auch im kommenden Jahr zu gewährleisten und die AHV-Reform in der Lohnbuchhaltung umzusetzen, muss SelectLine Lohn mindestens auf Version 23.2 aktualisiert werden. Die Änderungen von swissdec 5 treten erst mit einem Jahreswechsel in Kraft und es ist daher wichtig, die Anpassungen noch vor dem 31.12.25 einzuplanen.
Weitere Informationen zu swissdec 5 und der AHV-Reform finden Sie hier